Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen der Begutachtung zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bescheinigen zu lassen (nur für Deutschland).
SPEEDLINE TRUCK Schmiederäder sind nicht lackiert und aus der besonders korrosionsresistenten Legierung T6061 hergestellt.
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung